AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 01. Januar 2025
(Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten als verbindlich, wenn nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Abweichende Bedingungen des Kunden sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind gegenstandslos. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die B+P Leuchten GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) älteren Ursprungs werden durch diese Fassung ersetzt.
- Angebote sind in allen Teilen freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Eine Auftragsannahme gilt nur in schriftlicher Form. Durch die Lieferung gilt der Auftrag als angenommen.
- Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen in der Lieferung berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Wir behalten uns vor, Teillieferungen zu tätigen, die als selbstständige Lieferungen gelten und als solche zu bezahlen sind. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der mit unseren Lieferanten abgeschlossenen Kaufverträge entbinden die B+P Leuchten GmbH (im Folgenden auch Lieferant bzw. uns) von der Lieferverpflichtung. Inverzugsetzung, Verzugstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Ohne eine angemessenen Nachfrist zu setzen, ist der Käufer nicht berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Eine angemessene Nachfrist hat in der Regel eine Dauer von mindestens drei Wochen. Die B+P Leuchten GmbH haftet grundsätzlich nicht für Lieferverzögerungen, die durch Vorlieferanten, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (wie z.B. Streiks, Unwetter, Pandemie) verursacht worden sind.
- Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Gefahr des Empfängers. Der Versand wird nach bestem Ermessen, ohne Verbindlichkeit für die günstigste Versandart, wenn keine besonderen Vorgaben angegeben worden sind, vorgenommen. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Waren in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. Die Zustellung eines Transportdienstes in das Empfängerdepot gilt hierbei als Zustellung. In anderen Fällen (gewerbliche Kunden) geht die Gefahr mit der Abgabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Sofern der Kunde die Kosten des Transportes trägt und die B+P Leuchten GmbH zum Transport verpflichtet ist, unterstehen die Verpackung und die Transportart dem pflichtgemäßen Ermessen der B+P Leuchten GmbH. Wenn ein Widerrufsrecht nach §312g Abs. 1 BGB besteht, trägt der Kunde die regelmäßigen Kosten und Gefahr der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
- Geringe handelsübliche Abweichungen in Abmessungen, Qualität und sonstiger Ausführung geben keinen Anlass zur Beanstandung. Abweichungen der Farbsortimente sowie der technischen Ausführung behalten wir uns vor. Übliche Maßtoleranzen müssen akzeptiert werden.
- Für Beschädigungen und Bruch auf dem Transport wird nur bei Bezahlung einer berechneten Transportabsicherung Ersatz geleistet. Beanstandungen der Stückzahl oder der Güte der Ware sind, unbeschadet einer früheren gesetzlichen Anzeigepflicht, sofort nach deren Feststellung, spätestens aber eine Woche nach Zustellung der Ware, bei unserem Werk geltend zu machen. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung anerkannt. Für nachweislich mangelhafte Lieferung wird kostenloser Ersatz gewährt. Weitergehende Ansprüche, wie Schadenersatz, Wandlung oder Minderung, Vergütung von Schäden oder Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Wegen mangelhafter Teillieferung kann der Besteller k e i n e Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten. Die Gewährleistung ist überhaupt grundsätzlich ausgeschlossen: a) Bei Fehlern infolge unsachgemäßer Behandlung oder Montage b) wenn ohne unser Wissen außergewöhnliche Betriebszustände den Mangel herbeigeführt haben oder c) die Ware verändert worden ist oder d) die Ursprungskennung (Ursprungszeichen) unkenntlich gemacht oder entfernt worden ist.
- Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen die B+P Leuchten GmbH, fertige Waren zurückzuhalten oder von der Lieferungsverpflichtung ganz zurückzutreten. Dies gilt sowohl für den betroffenen als auch für andere Kaufverträge. Die Zahlungsbedingungen werden Vorgangsabhängig geregelt. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann er gemahnt werden. Ab der 1. Mahnung kann eine Mahnkostenpauschale i.H.v. 10,- € berechnet werden. Ab der 2. Mahnung kann eine zusätzliche Mahnkostenpauschale i.H.v. weiteren 10,- € berechnet werden. Für jede weitere notwendige Erinnerung gilt das gleiche. Diese Pauschalen decken den zusätzlichen Aufwand der durch die Erstellung der Zahlungserinnerung steht, ab. Der Käufer akzeptiert diese Bedingung mit dem Abschluss des Kaufvertrages. Nach Eintritt des Verzugs hat der Kunde die Geldschuld i.H.v. 6 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung von Mängeln berührt die Fälligkeit der übrigen Kaufpreiszahlung nicht. Eine Pflicht zur Mahnung zur Inverzugsetzung der Zahlungsschuld besteht nicht. Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das alleinige Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt. Es gilt für die Vorbehaltsware der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt incl. Ersatzaussonderung. In dieser Beziehung gelten alle unsere Lieferungen als einheitlicher Vertrag, so dass der volle Eigentumsvorbehalt bestehen bleibt, solange nicht alle Rechnungen voll ausgeglichen sind. Bereits bezahlte Ware verbleibt vollständig im Eigentum der B+P Leuchten GmbH, solange noch irgendwelche Forderungen gegenüber dem Käufer bestehen. Die Verwahrung der Vorbehaltsware erfolgt vom Verwahrer mit einer angemessenen Sorgfalt unentgeltlich. Ist die Durchführung von Wartungsarbeiten erforderlich, hat der Verwahrer diese rechtzeitig zu veranlassen. Das Gleiche gilt für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. Der Aufwand für diese Warenpflege geht vollständig zu Lasten des Verwahrers. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist unzulässig. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Schuldner der B+P Leuchten GmbH die
hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber in der Höhe des Schuldbetrages an die B+P Leuchten GmbH ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst, hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung, bei Verlust oder
Zerstörung. Die B+P Leuchten GmbH ermächtigt den Schuldner widerruflich, diese abgetretenen Forderungen im eigenen Nachnamen einzuziehen und an die B+P Leuchten GmbH abzuführen. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, so ist der Schuldner verpflichtet, auf das Eigentum der B+P Leuchten GmbH hinzuweisen und die B+P Leuchten GmbH hierüber zu informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er der B+P Leuchten GmbH gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Sofern der Dritte nicht in der Lage oder verpflichtet ist, die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der ursprüngliche Schuldner gegenüber der B+P Leuchten GmbH. Tritt die B+P Leuchten GmbH bei vertragswidrigem Verhalten vom Vertrag zurück, ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Liegt eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vor, ist die B+P Leuchten GmbH berechtigt auch andere Ware auszusondern, wenn die gelieferte Ware nicht mehr verfügbar ist. Als Zahlung gelten ausschließlich Überweisungen auf ein gültiges Geschäftskonto der B+P Leuchten GmbH oder eine Zahlung in Bar oder mit EC – Karte mit Zustimmung beider Vertragspartner. Die Zustimmung zur Barzahlung erhält der Käufer in Form einer Quittierung der Zahlung. Wechsel oder Schecks sind keine zulässigen Zahlungsmittel. Aufrechnungen sind nur mit gültigen, von der B+P Leuchten GmbH ausgestellten noch nicht eingelösten oder verrechneten und nicht verjährten Gutschriften (Stornorechnungen) zulässig. Die gesondert aufgeführten Regelungen zum Eigentumsvorbehalt sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Pfändung oder Zwangsvollstreckung ist der Käufer verpflichtet, uns innerhalb von 24 Stunden, unter Einsendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls, zum Erwirken der Freigabe zu benachrichtigen sowie alle Auskünfte zu erteilen, die zur Geltendmachung unseres Eigentums erforderlich sind. - Haftung. Die B+P Leuchten GmbH haftet für einfache Fahrlässigkeit nur, wenn es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Um eine vertragswesentliche Pflicht handelt es sich, wenn es sich um eine Pflicht handelt, auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für grobe Fahrlässigkeit haftet die B+P Leuchten GmbH nach den Gesetzten der Bundesrepublik Deutschland. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die in Folge von Mängeln des Liefergegenstands entstanden sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der B+P Leuchten GmbH.
- Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung für beide Teile sowie Gerichtsstand ist Menden (Sauerland). Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile entbinden den Käufer im Übrigen nicht vom Vertrag. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Die Vertragsparteien vereinbaren in Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem Vertrag die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Salvatorische Klausel:
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht werden vereinbart worden wären.
